Der ETH-Rat besteht aus einem Präsidenten und zehn weiteren Mitgliedern, die alle vom Bundesrat gewählt werden.
Er verfügt als Kollegium über die erforderlichen politischen, wissenschaftlichen, ökonomischen, betriebswirtschaftlichen und juristischen Kompetenzen, um die nachhaltige Entwicklung des ETH-Bereichs sicherzustellen.