Strategische Führung & Strategisches Controlling

Der ETH-Rat ist verantwortlich für die strategische Führung des ETH-Bereichs innerhalb der vom Bundesrat vorgegebenen strategischen Ziele. Aufbauend darauf sowie im Dialog mit den Institutionen des ETH-Bereichs erarbeitet der ETH-Rat die Strategische Planung und begleitet deren Umsetzung. Der ETH-Rat erlässt Vorschriften über das Controlling und führt das Strategische Controlling im ETH-Bereich durch.

BFI-Botschaft und strategische Ziele für den ETH-Bereich

Die Botschaft des Bundesrats zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) ist das zentrale Planungsinstrument des Bundes im Bildungsbereich. Die BFI-Botschaft umfasst alle nationalen Massnahmen in den Bereichen Berufsbildung, ETH-Bereich, kantonale Universitäten, Fachhochschulen, Forschungs- und Innovationsförderung und internationale Zusammenarbeit. Bestandteil der BFI-Botschaft sind auch die strategischen Ziele des Bundesrats für den ETH-Bereich.

Strategische Planung ETH-Bereich

In der Strategischen Planung des ETH-Rats für den ETH-Bereich formuliert der ETH-Rat die Strategie des ETH-Bereichs für eine Leistungsperiode. Die Strategische Planung ist damit das zentrale Instrument, um die Schwerpunkte in Lehre, Forschung und Wissenstransfer sowie bei den wissenschaftspolitischen Zielen  zu setzen und prioritäre Grossprojekte des gesamten ETH-Bereichs zu definieren. Das Dokument gibt damit auch Auskunft über die notwendigen Ressourcen und dient den Institutionen des ETH-Bereichs als Richtschnur für ihre Tätigkeit und Leitplanke für ihre Entwicklungspläne.

Entwicklungspläne und Zielvereinbarungen

Im Rahmen ihrer Autonomie erstellen die Institutionen des ETH-Bereichs Entwicklungspläne, die der Genehmigung des ETH-Rats bedürfen. Dieser stellt die Abstimmung auf die strategischen Ziele des Bundesrats und die Strategische Planung des ETH-Rats für den ETH-Bereich sicher. Aufbauend auf der Genehmigung der Entwicklungspläne schliesst der ETH-Rat mit den Institutionen Zielvereinbarungen ab. In diesen werden die Vorgaben der strategischen Ziele des Bundesrats und der Strategischen Planung  des ETH-Rats auf Ziele der einzelnen Institutionen heruntergebrochen. Die Zielvereinbarungen definieren nebst dem Grundauftrag die Ziele und Vorgaben zur Erfüllung der strategischen Ziele.

Strategisches Controlling

Der ETH-Rat erlässt Vorschriften über das Controlling und führt das Strategische Controlling im ETH-Bereich durch.
Gemäss ETH-Gesetz gehört der Erlass von Vorschriften über das Controlling und die Durch­führung des Strategischen Controllings im ETH-Bereich zu den Aufgaben des ETH-Rats. Der ETH-Rat nutzt im Rahmen des strategischen Controllings primär zwei Instrumente: Erstens den periodischen Informationsaustausch mit den Leitungen der Institutionen des ETH-Bereichs und zweitens verschiedene Arten von Evaluationen von Institutionen oder Teilen von Institutionen des ETH-Bereichs. Die Ergebnisse des Controllings des ETH-Rats fliessen auch in seine Berichterstattung an den Bund und damit in den jährlichen Geschäftsbericht sowie die Zwischenevaluation (Peer Review) ein.

Dialog-Meetings

Jährlich führen die Mitglieder des ETH-Rats mit den Leitungen der beiden ETH und der Forschungsanstalten ein Gespräch zur Standortbestimmung (Dialog). Die wichtigsten Ziele des Dialogs sind
  • die Berichterstattung der Institutionen zum Stand der Erreichung der in den Zielvereinbarungen festgehaltenen Ziele (Reportingteil) sowie
  • ein offener Informations- und Gedankenaustausch zu aktuellen Themen und strategischen Entwicklungsinitiativen (Strategieteil).
Im Strategieteil soll insbesondere auch die Positionierung der einzelnen Institution im ETH-Bereich, im Hochschulraum und Forschungsplatz Schweiz sowie im internationalen Wettbewerbsumfeld dargestellt und diskutiert werden.

Evaluationen

Evaluationen durch unabhängige Expertengruppen geniessen in der Welt der Forschung einen hohen Stellenwert. Der ETH-Rat nutzt dieses Instrument zweckdienlich in drei verschiedenen Formen: I. Evaluationen einzelner Einheiten der Institutionen (Departemente, Fakultäten, Forschungseinheiten) oder von Forschungsanstalten. Evaluationen werden von den Leitungen der Institutionen ungefähr alle acht Jahre durchgeführt; der ETH-Rat nimmt von den Resultaten Kenntnis und nimmt wichtige Punkte daraus im Rahmen des Dialogs wieder auf. II. In speziellen Fällen kann der ETH-Rat als Teil seiner Aufsichtsfunktion selbst Evaluationen in Auftrag geben. Dies kann der Fall sein bei institutionsübergreifenden Bereichen oder themenzentrierten Evaluationen für wichtige strategische Entscheide. III. Jeweils nach der Hälfte der Leistungsperiode führt der ETH-Rat im Auftrag des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eine so genannte Zwischenevaluation durch, welche die Erfüllung der strategischen Ziele überprüft. Diese Evaluation und die Stellungnahme des ETH-Rats dazu liefern Grundlagen für die strategischen Ziele der folgenden Leistungsperiode. Die Evaluationen im ETH-Bereich sind Teil der im ETH-Gesetz vorgegebenen Aufgabe des strategischen Controllings und der Qualitätssicherung.