Schlichtungskommission

Die Schlichtungskommission gemäss Gleichstellungsgesetz für den ETH-Bereich (schlichtungskommission@ethrat.ch) informiert und berät bei Streitigkeiten, die in den Bereich des Gleichstellungsgesetzes fallen und mit Arbeitsverhältnissen im ETH-Bereich zusammenhängen. Ziel des Schlichtungsverfahrens ist mit Hilfe der Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer/in) in einer mündlichen Verhandlung eine einvernehmliche Regelung des Streitfalls zu erzielen, damit ein Gerichtsverfahren vermieden werden kann. Die Schlichtungskommission fällt kein Urteil. Sie behandelt Fälle vertraulich, aber nicht anonym.

Folgende Themen können vor der Schlichtungskommission verhandelt werden, sofern sie in den Bereich des Gleichstellungsgesetzes fallen:

  • Lohn
  • Aufgabenzuteilung
  • Aus- und Weiterbildung
  • Beförderung
  • Gestaltung der Arbeitsbedingungen
  • Anstellung oder Kündigung
  • Sexuelle Belästigung
  • Geschlechtsbedingtes Mobbing oder Mobbing aufgrund Verlangen von Gleichstellung
 

Mitglieder und Ersatzmitglieder der Schlichtungskommission

Präsidium

  • Dr. Anne-Catherine Hahn, Präsidentin

Arbeitgeberseite

  • Andreas Kirstein, ETH Zürich (Mitglied)
  • Hélène Fueger, EPFL (Mitglied)
  • Beatrice Lamprecht, PSI/ Eawag (Ersatzmitglied)
  • David Heusser, Empa/ WSL (Ersatzmitglied) 


Arbeitnehmendenseite

  • Gregor Spuhler, ETH Zürich (Mitglied)
  • Sabine Süsstrunk, EPFL (Mitglied)
  • Rowena Crockett, Empa/ WSL (Ersatzmiglied)
  • Dario Marty, PSI/ Eawag (Ersatzmitglied)