ETH-Beschwerdekommission

Die ETH-Beschwerdekommission ist die erste Instanz, welche über Beschwerden gegen Verfügungen der sechs Institutionen des ETH-Bereichs entscheidet. Die Beschwerden betreffen vorwiegend das Personal- und Hochschulrecht. Die Entscheide der ETH-Beschwerdekommission können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

Die Kommission ist eine unabhängige Beschwerdeinstanz mit sieben Mitgliedern, die vom Bundesrat gewählt werden. Ihr Sitz ist in Bern.

Mitglieder

  • Barbara Gmür, Fürsprecherin, Präsidentin
  • Yvonne Wampfler, Rechtsanwältin, Vizepräsidentin
  • Prof. Dr. Simone Deparis
  • Nils Jensen  
  • Dr. Mathias Kaufmann 
  • Dr. Eva Klok-Lermann 
  • Prof. Dr. Christina Spengler Walder 
 

Sekretariat

  • Didier Nobs, Leiter Juristisches Sekretariat
  • Myriam Hänzi, Assistentin
  • Sibylle Thür, juristische Sekretärin
  • Valentine Tschümperlin, juristische Sekretärin
  • Irène Vitous, juristische Sekretärin
  • Rafael Zünd, juristischer Sekretär

Entscheide

Die Entscheide der ETH-Beschwerdekommission ab dem 1. Dezember 2023 sind auf dieser Seite verfügbar.

Für ältere Entscheide von 2010 bis November 2023 bitte hier klicken.