Ombudsstelle

Die unabhängige Ombudsstelle des ETH-Rats nimmt Meldungen zu ethisch unkorrektem Handeln entgegen.

Die Ombudsstelle des ETH-Rats ist unabhängig und subsidiär zuständig für die Entgegennahme von Meldungen von Angehörigen des ETH-Bereichs zu rechtlich und ethisch unkorrektem Verhalten, von dem sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit im ETH-Bereich Kenntnis erlangt haben. Subsidiär bedeutet, dass Meldungen wenn immer möglich zuerst innerhalb der beiden ETH und der vier Forschungsanstalten erfolgen sollen, in erster Linie an die vorgesetzte Stelle oder, wenn dies nicht zumutbar ist, an die für solche Meldungen zuständige Stelle der betroffenen Institution.

Dies gilt unter Vorbehalt von Art. 22a des Bundespersonalgesetzes (BPG): die Angestellten sind verpflichtet, alle von Amtes wegen zu verfolgenden Verbrechen oder Vergehen, die sie bei ihrer amtlichen Tätigkeit festgestellt haben oder die ihnen gemeldet worden sind, den Strafverfolgungsbehörden, ihren Vorgesetzten oder der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) (www.whistleblowing.admin.ch) anzuzeigen. Die Angestellten sind sodann berechtigt, andere Unregelmässigkeiten, die sie bei ihrer amtlichen Tätigkeit festgestellt haben oder die ihnen gemeldet worden sind, der EFK zu melden.

KONTAKT

Dr. Michael Daphinoff, LL.M.
Rechtsanwalt
Tel.: 058 200 35 51
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Cendrine Rouvinez, MLaw
Rechtsanwältin
Tel.: 058 200 33 38
E-Mail 

Kellerhals Carrard Lausanne/Sion
Place St-Francois 1
CH-1002 Lausanne

 

Sie können sich auch an die Whistleblowing-Stelle des Bundes wenden.