Professurenplanung und Wahlgeschäfte

Der ETH-Rat ist zuständig für die Besetzung verschiedener Leitungsgremien im ETH-Bereich.

Der Bundesrat wählt die Mitglieder und das Präsidium des ETH-Rats sowie auf Antrag des ETH-Rats die Präsidentinnen oder Präsidenten der ETH Zürich und der EPFL sowie die Direktorinnen oder Direktoren der Forschungsanstalten.

Der ETH-Rat wählt die übrigen Mitglieder der Schulleitungen der ETH Zürich und der EPFL sowie die übrigen Mitglieder der Direktionen der Forschungsanstalten. Auf Antrag der Präsidenten der beiden Hochschulen ernennt er die Professorinnen und Professoren der ETH Zürich und der EPFL.

Einsatz von Findungskommissionen

Der ETH-Rat setzt bei Wahlverfahren für Präsidenten und Direktoren eine Findungskommission ein, in der der Präsident des ETH-Rats in der Regel den Vorsitz hat. In die Findungskommissionen werden anerkannte wissenschaftliche Experten aus den Institutionen des ETH-Bereichs und aus nationalen und internationalen akademischen Einrichtungen berufen. Deren Kompetenzen bilden das Profil der jeweiligen Institution ab. In der Findungskommission haben in der Regel auch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesverwaltung und der Wirtschaft Einsitz. Die Findungskommission führt die Vorselektion geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten durch und empfiehlt dem ETH-Rat geeignete Persönlichkeiten. Der ETH-Rat prüft die Vorschläge und beschliesst auf dieser Basis seinen Wahlvorschlag an den Bundesrat. Der Bundesrat wählt schliesslich die Kandidatin oder den Kandidaten und legt die Anstellungsbedingungen fest.