ETH-Beschwerdekommission
Die ETH-Beschwerdekommission ist die erste Instanz, welche über Beschwerden gegen Verfügungen der sechs Institutionen des ETH-Bereichs entscheidet. Die Beschwerden betreffen vorwiegend das Personal- und Hochschulrecht. Die Entscheide der ETH-Beschwerdekommission können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.
Die Kommission ist eine unabhängige Beschwerdeinstanz mit sieben Mitgliedern, die vom Bundesrat gewählt werden. Ihr Sitz ist in Bern.
Mitglieder
- Barbara Gmür, Fürsprecherin, Präsidentin
- Dr. iur. Beatrix Schibli, Vizepräsidentin
- Anne Dorthe, Rechtsanwältin
- Prof. Dr. Simone Deparis
- Jonas Philippe
- Dr. sc.nat. Dieter Ramseier
- Prof. Thomas Vogel
Sekretariat
- Didier Nobs, Leiter Juristisches Sekretariat
- Sofia Kwiecien, Aushilfsassistentin
- Sibylle Thür, juristische Sekretärin
- Valentine Tschümperlin, juristische Sekretärin
- Irène Vitous, juristische Sekretärin
- Rafael Zünd, juristischer Sekretär
KONTAKT
ETH-Beschwerdekommission
Postfach
3001 Bern
E-Mail
ENTSCHEIDE
Die Entscheide der ETH-Beschwerdekommission sind auf dieser Seite verfügbar.