Externes Gutachten zur Verfahrensordnung der ETH Zürich (Durchführung von sogenannten «Vorprüfungsverfahren»)

Ende 2020 stellte der Präsident der ETH Zürich zusammen mit der Schulleitung dem ETH-Rat den Antrag, ein externes Gutachten über die Frage einzuholen, inwieweit sich die ETH Zürich in den letzten Jahren bezüglich sogenannter «Vorprüfungsverfahren» an ihre Verfahrensordnung bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten in der Forschung gehalten habe. Auslöser für diesen Antrag war, dass Einzelpersonen Kritik an der ETH Zürich übten bezüglich der Durchführung solcher Vorprüfungsverfahren. Der ETH-Rat gab dem Antrag des Präsidenten der ETH Zürich statt und beauftragte 2021 ein externes, interdisziplinär und international zusammengesetztes Expertenteam mit der Erstattung eines Gutachtens zu dieser Frage. Zu begutachten war ausschliesslich die prozessuale Frage der Einhaltung des Verfahrensrechts der ETH Zürich (sog. «Vorprüfungsverfahren»). Es ging ausdrücklich nicht darum, einzelne Vorprüfungsverfahren im Nachhinein materiell nochmals zu überprüfen.

Die Gutachterinnen und Gutachter kamen in ihrem Bericht von September 2021 zum Schluss, dass in den Vorprüfungsverfahren an der ETH Zürich keine Anzeichen für gravierende Pflichtverletzungen oder gar Willkür vorlagen. Die zuständigen Stellen haben stets mit den besten Absichten und im Bestreben gearbeitet, Konflikte möglichst direkt mit den beteiligten Personen zu lösen. Ebenso wenig fanden sich Anhaltspunkte für Befangenheiten, Interessenkonflikte oder Genderdiskriminierungen. Hingegen sind teilweise Abklärungen vorgenommen worden, die über die derzeit noch geltende Verfahrensordnung hinausgegangen sind. Damit verbunden machte das Expertenteam Verbesserungspotenzial an den geltenden Regeln und Abläufen aus. Nach ausführlicher Beratung im ETH-Rat und Anhörung der ETH Zürich zum Gutachten und den Empfehlungen, beauftragt der ETH-Rat nun die ETH Zürich, die Empfehlungen aus dem Gutachten umzusetzen. Über die getroffenen Verbesserungsmassnahmen ist der ETH-Rat regelmässig zu informieren.

Die ETH Zürich ist bestrebt, ihre Prozessabläufe kontinuierlich zu verbessern und wird darauf ausgerichtet die Empfehlungen im Gutachten umsetzen. Der ETH-Rat begrüsst dies und würdigt gleichzeitig die grossen Fortschritte, die in den letzten Jahren bei der Verbesserung der verschiedenen Verfahren von der Schulleitung der ETH Zürich bereits erzielt wurden.

Einen Auszug aus dem externen Gesamtgutachten, eine kurze Stellungnahme der ETH Zürich sowie eine Würdigung des ETH-Rats finden Sie hier: https://ethrat.ch/wp-content/uploads/2022/05/B_2b_Gesamt_pdf-fuer-Publikation.pdf

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