ETH-Beschwerdekommission
Die ETH-Beschwerdekommission ist die erste Instanz, welche über Beschwerden gegen Verfügungen der sechs Institutionen des ETH-Bereichs entscheidet. Die Beschwerden betreffen vorwiegend das Personal- und Hochschulrecht. Die Entscheide der ETH-Beschwerdekommission können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.
Die Kommission ist eine unabhängige Beschwerdeinstanz mit sieben Mitgliedern, die vom Bundesrat gewählt werden. Ihr Sitz ist in Bern.
Mitglieder
- Barbara Gmür, Fürsprecherin, Präsidentin
 - Yvonne Wampfler Rohrer, Rechtsanwältin, Vizepräsidentin
 - Prof. Dr. Simone Deparis
 - Nils Jensen
 - Dr. Mathias Kaufmann
 - Dr. Eva Klok-Lermann
 - Prof. Dr. Christina Spengler Walder
 
Sekretariat
- Rafael Zünd, Leiter Juristisches Sekretariat
 - Myriam Hänzi, Assistentin
 - Giulia Santangelo, juristische Sekretärin
 - Carine Sottas, juristische Sekretärin
 - Sibylle Thür, juristische Sekretärin
 - Irène Vitous, juristische Sekretärin
 
Entscheide
Die Entscheide der ETH-Beschwerdekommission ab dem 1. Dezember 2023 sind auf dieser Seite verfügbar.
Für ältere Entscheide von 2010 bis November 2023 bitte hier klicken.