Vernehmlassung zu Verordnungen im Tierschutzbereich

Der ETH-Rat und die Institutionen des ETH-Bereichs begrüssen grundsätzlich die vorgesehenen Verordnungsanpassungen– insbesondere der Tierschutz (TSchV)- und der Tierversuchsverordnung (TVV). Die meisten Anpassungen sind unserer Ansicht nach sinnvoll und tragen zu einer Stärkung des Prinzips 3R – Replace, Reduce, Refine / Tierversuche ersetzen, reduzieren, verbessern bei. Teilweise widerspiegeln die Anpassungen die bereits gängige Praxis.

Besonders begrüssen wir die Bemühungen, die Anzahl der in Tierhaltungen gezüchteten Versuchstiere, die letztendlich nicht für Versuche verwendet werden, zu reduzieren und über den Verbleib dieser Tiere Transparenz zu schaffen. Allerdings sehen wir gerade bei diesem und bei einigen weiteren Punkten die Notwendigkeit einiger Präzisierungen in den Verordnungsentwürfen, damit die angestrebten Ziele erreicht werden können bzw. in der Praxis umsetzbar sind.

Hier finden Sie die Stellungnahme des ETH-Rats für den ETH-Bereich. Diese gibt in konsolidierter Form die für den ETH-Bereich wichtigsten Punkte wieder. Die beiden Hochschulen ETH Zürich und EPFL haben zusätzlich detaillierte Stellungnahmen eingereicht.