Der ETH-Rat und die Institutionen des ETH-Bereichs unterstützen im Grundsatz die nahtlose Weiterführung des erfolgreichen Forschungsförderinstruments SWEET als SWEETER für die Jahre 2025–2036. SWEETER ist ein wichtiges Förderinstrument, um die Energiestrategie 2050 und die langfristige Klimastrategie der Schweiz umzusetzen und die damit verbundenen Ziele zu erreichen. Die weitere Förderung der Forschung zur Energiewende, insbesondere zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit bei gleichzeitigem Umbau des Energiesystems zu Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050, ist von zentraler Bedeutung.
Die Anerkennung der grossen Relevanz und Dringlichkeit der Forschungsförderung im Klima- und Energiebereich wird allerdings durch die unklaren Aussagen hinsichtlich Finanzierung von SWEETER stark in Frage gestellt. Der ETH-Rat ist äusserst besorgt darüber, dass im erläuternden Bericht Absichten zur möglichen Kompensation der Finanzmittel für SWEETER über die Botschaft für Bildung, Forschung und Innovation (BFI) angedeutet werden (Abschnitt 5.1).
Für den ETH-Rat ist es zentral, dass die Finanzierung für SWEETER in keiner Weise die BFI-Mittel tangiert und somit SWEETER nicht zu Lasten von anderen wichtigen Forschungsaufwendungen geht, insbesondere nicht im Energie-, Klima- und Umweltbereich. Gerade in den Jahren bis 2035 müssen Lösungsstrategien entwickelt werden, um die kritische Phase nach 2040 – das heisst, die Zeit ohne die derzeitigen Kernkraftwerke – zu bewältigen. Eine Kompensation der Finanzmittel für SWEETER im BFI-Bereich würde faktisch bedeuten, dass anstelle einer echten Förderung der Energieforschung nur eine Umverteilung stattfindet. Damit verkäme nicht nur die angestrebte Stärkung der Forschungsbemühungen für die Energiewende zur Makulatur, sondern grundlegende Prinzipien der Forschungsförderung wären in Frage gestellt.
Wir bitten deshalb mit Nachdruck darum, nach einem Ausweg zu suchen, wie die Finanzierung des wichtigen SWEETER-Programms ohne Kompensation bei den BFI-Akteuren gesichert werden kann. Der BFI-Bereich und insbesondere die Institutionen des ETH-Bereichs sind von der aktuell angespannten Finanzlage bereits stark betroffen. So hat der Bundesrat im Februar 2023 eine Kürzung von 2% für das Budget 2024 des ETH-Bereichs sowie den Verzicht auf den Teuerungsausgleich beschlossen. Der Grossteil dieser Massnahmen wird auch in den Jahren nach 2024 wirksam bleiben. Auf Basis dieses tieferen Budgets ist in der BFI-Botschaft für die Jahre 2025–2028 lediglich ein Wachstum von nominal 1.6% ohne Teuerungsausgleich vorgesehen, was angesichts steigender Personalkosten, höherer Material- und Energiepreise und steigender Studierendenzahlen bereits eine enorme Herausforderung für den ETH-Bereich darstellt. Auch die anderen BFI-Akteure sind in einer ähnlichen Situation, die keinen Spielraum für Kompensationen jedweder Art ermöglicht.
Die gesamte Stellungnahme des ETH-Rats finden Sie im PDF-Dokument zum herunterladen.