Porträt ETH-Rat
Der ETH-Rat ist das vom Bundesrat gewählte strategische Führungs- und Aufsichtsorgan des ETH-Bereichs.
Der ETH-Rat setzt sich aus einem Präsidenten sowie zehn weiteren Mitgliedern zusammen.
Der ETH-Rat vertritt den ETH-Bereich gegenüber den Behörden des Bundes und trägt die Verantwortung für die Umsetzung der strategischen Ziele des Bundesrats sowie für die Vierjahresstrategie für den ETH-Bereich und die Zuteilung der Bundesmittel an die Institutionen.
Der ETH-Rat stellt dem Bundesrat Antrag zur Wahl der Präsidenten und Präsidentinnen der beiden ETH und der Direktoren und Direktorinnen der Forschungsanstalten. Er wählt die Vizepräsidenten und -präsidentinnen beider ETH und ernennt die weiteren Direktionsmitglieder der Forschungsanstalten sowie die Professorenschaft der beiden Hochschulen. Zudem erstellt der ETH-Rat für den Haushalt des ETH-Bereichs den Voranschlag sowie die Rechnung und koordiniert die Bewirtschaftung sowie den Wert- und Funktionserhalt der Immobilien.