Movetiagesetz: Stellungnahme des ETH-Rats

Im Rahmen des vom Bundesrat eingeleiteten Vernehmlassungsverfahrens nahm der ETH-Rat Stellung zum Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Schweizerischen Agentur für die Förderung von Austausch und Mobilität (Movetiagesetz).

Mit der Vorlage soll die nationale Agentur Movetia in eine öffentlich-rechtliche Anstalt umgewandelt werden, um die Corporate-Governance-Grundsätze des Bundes besser zu berücksichtigen. Movetia ist für die Akteure im Bildungs- und Forschungsbereich in der Schweiz ein wichtiger Partner zur Unterstützung und Förderung des internationalen Austauschs. Der ETH-Rat und die Institutionen des ETH-Bereichs begrüssen die neue Gesetzesgrundlage für die Agentur.

Der ETH-Rat möchte aber anregen, als Bezeichnung «Schweizerische Agentur für die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (Movetia)» zu wählen. Dies im Hinblick auf das im Gesetz vorgesehene Ziel der Förderung von internationaler Zusammenarbeit und Mobilität sowie die Aufgaben, die sich auf das Bundesgesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (BIZMB) beziehen.

Zudem möchte der ETH-Rat mit Nachdruck darauf hinweisen, dass Movetia die in Artikel 2 genannten Ziele – gerade die «Förderung von internationaler Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung» – nur erfüllen kann, wenn die Agentur mit den erforderlichen finanziellen Mitteln ausgestattet ist.

Die Teilnahme von Schweizer Hochschulen an den Hochschulallianzen der Initiative «Europäische Hochschulen» soll die Mobilität nicht ersetzen, sondern gezielt erweitern. Es ist für uns deshalb elementar, dass eine entsprechende Erhöhung der Movetia-Mittel gewährleistet ist.

Die gesamte Stellungnahme des ETH-Rats finden Sie im nebenstehenden PDF-Dokument zum Herunterladen.

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Christoph Leuenberger

Stv. Leiter Kommunikation

+41 58 856 86 24

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Häldeliweg 15

8092 Zürich

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