ORD: Die fünf Massnahmen im Detail

Die Hauptziele dieser Massnahme sind die Standardisierung, der Zusammenschluss oder die gegenseitige Nutzung bestehender Dienste und Infrastrukturen im gesamten ETH-Bereich. Ausserdem soll die Interoperabilität bestehender Dienste verbessert und Lücken geschlossen werden, wobei der gesamte Lebenszyklus der Daten berücksichtigt wird: (1) Planung, (2) Beschaffung, (3) Verarbeitung und Analyse, (4) Veröffentlichung und Wiederverwendung, (5) Langzeitarchivierung, (6) Datenvernichtung.
Als Ausgangspunkt wird eine Erhebung über die bereits bestehenden ORD-Dienste und -Infrastrukturen durchgeführt.

Ziel dieser Massnahme ist es, gemeinsam verbesserte Schulungsressourcen und Unterrichtsmaterial zu Forschungsdatenmanagement (RDM) und ORD zu entwickeln und diese sowie bestehende Ressourcen im gesamten ETH-Bereich zur Verfügung zu stellen.

Die Massnahmen werden den Open Educational Ressources (OER) Prinzipien folgen, wobei die Ressourcen als kleine, frei wiederverwendbare und modifizierbare Module (unter Creative Commons CC-BY-Lizenz) aufgebaut sind. Ziel ist es, dass die einzelnen Module als Minikurse genutzt und in andere Schulungen integriert werden können, wie z. B. in institutionsspezifische Schulungen (z. B. zur Datenpolitik).

Das Ziel dieser Massnahme ist es, konsolidierte rechtliche Richtlinien zu ORD zu entwickeln, die als gemeinsame Referenz im ETH-Bereich verwendet werden können. Ein solches juristisches Dokument kann dazu beitragen, die Politik und die Praxis der Institutionen des ETH-Bereichs in Bezug auf ORD und deren Umsetzung zu gestalten. Das Dokument wird aktualisiert, wenn sich die rechtliche Situation im Laufe der Zeit ändert.

Um die Führungsrolle des ETH-Bereichs im Bereich ORD zu sichern, müssen geeignete Karrieremöglichkeiten für ORD-Fachleute zur Verfügung stehen, die motivierte, qualifizierte Personen in einem hart umkämpften Markt anziehen können. Ziel dieser Massnahme ist es, Vorschläge für zukünftige Karrierewege von ORD-Fachleuten im ETH-Bereich zu entwickeln.