BFI-Botschaft und strategische Ziele ETH-Bereich

Der ETH-Rat ist verantwortlich für die Strategische Planung des ETH-Bereichs. Er erstellt diese Vierjahresstrategie zuhanden des Bundes, der daraus die strategischen Ziele des Bundesrats für den ETH-Bereich ableitet. Als inhaltliche Grundlage dient die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation.

In der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft)  formuliert der Bundesrat die Leitlinien, Ziele und Massnahmen seiner Bildungs- und Wissenschaftspolitik für eine Periode von jeweils vier Jahren. Um die gesteckten Ziele zu erreichen, werden auch die entsprechenden Gelder gesprochen.

Die Federführung bei der Erarbeitung der BFI-Botschaft liegt beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Die davon betroffenen Bereiche werden bei der Erarbeitung stark miteinbezogen. Der ETH-Rat bringt dabei seine Strategische Planung für den ETH-Bereich ein.

BFI-Botschaft

Die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation ist das wichtigste Instrument des Bundes zur Steuerung der BFI-Akteure, die von ihm (mit)finanziert werden. Neben dem ETH-Bereich gehören unter anderem der SNF, Innosuisse, die kantonalen Universitäten und Fachhochschulen sowie die Berufs- und Weiterbildung dazu. Mit einem Budget von etwa 10 Mrd. CHF von insgesamt rund 28 Mrd. CHF ist der ETH-Bereich ein wichtiges Element der BFI-Botschaft.

Mehr Informationen auf der Website des SBFI

Die strategischen Ziele des Bundesrats für den ETH-Bereich

Im Rahmen der BFI-Botschaft legt der Bundesrat die strategischen Ziele für den ETH-Bereich für jeweils vier Jahre fest. Das Parlament bewilligt dazu einen Zahlungsrahmen für Betrieb und Investitionen des ETH-Bereichs. Auf dieser Grundlage führt der ETH-Rat die ETH Zürich, die EPFL und die vier Forschungsanstalten PSI, WSL, Empa und Eawag. Er schliesst dafür mit jeder Institution eine Zielvereinbarung ab.

Zielvorgaben 2021–2024

Die Führung des ETH-Bereichs durch den Bundesrat über strategische Ziele hat sich in der Periode 2017–2020 bewährt. Die strategischen Ziele wurden deshalb für die Periode 2021–2024 nicht grundlegend geändert. Punktuell wurden aber Aktualisierungen, Präzisierungen und Schwerpunktsetzungen vorgenommen.

Die zentralen Zielvorgaben des Bundesrates an den ETH-Bereich sind weiterhin, dass er seine internationale Spitzenposition in der Forschung wahrt und eine erstklassige und attraktive Lehre anbietet. Verschiedene weitere Ziele sind von der zentralen Rolle abgeleitet, die der ETH-Bereich im schweizerischen Bildungs-, Forschungs- und Innovationssystem spielt.

So soll er Forschungsinfrastrukturen betreiben und weiterentwickeln und sie der gesamten Forschungsgemeinschaft zur Verfügung stellen. Er soll auch die Zusammenarbeit mit den kantonalen Universitäten und Fachhochschulen sowie privaten Forschungspartnern verstärken und das unternehmerische Handeln seiner Angehörigen unterstützen.

International soll der ETH-Bereich die Zusammenarbeit und Vernetzung mit den weltweit führenden Institutionen ausbauen und seine Attraktivität für die talentiertesten Studierenden und die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erhalten. Im Vergleich zur Vorperiode erhalten die Themen Digitalisierung sowie Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit ein noch stärkeres Gewicht.

Neben den Zielen, die sich auf die Kernaufgaben des ETH-Bereichs beziehen, macht der Bundesrat auch in den Bereichen Finanzen und Immobilien sowie Personal- und Vorsorgepolitik Vorgaben. Im Personalbereich soll namentlich durch konkrete Massnahmen der Frauenanteil in Lehre und Forschung, insbesondere in Führungspositionen und Entscheidungsgremien, erhöht, Chancengleichheit gewahrt, Diversität gefördert und jegliche Art von Diskriminierung und Belästigung unterbunden werden.

In der Leistungsperiode 2021–2024 beträgt der von der Bundesversammlung genehmigte Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich 10 810,7 Mio. CHF.