ETH-Rat begrüsst die Entscheidung der EU, den Wettbewerb um ERC Grants auf Schweizer Forschende auszuweiten

Der ETH-Rat begrüsst die Entscheidung der Europäischen Kommission, die EU-Übergangsregelung für die Forschung zu verlängern. Damit können Forscherinnen und Forscher aus der Schweiz ab Juli 2024 an den Ausschreibungen 2025 des Europäischen Forschungsrats (ERC) teilnehmen und erhalten wieder Zugang zum internationalen Wettbewerb um individuelle Fördermittel.

Die Teilnahme an den europäischen Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation ist für den ETH-Bereich von entscheidender Bedeutung. Der ETH-Rat hatte den Start der Verhandlungen zu den europäischen Forschungs- und Innovationsprogrammen im März 2024 sowie die Übergangsregelung für 2024, die in einem Common Understanding mit der Schweiz festgehalten ist, begrüsst. Diese Regelung ermöglicht es den besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus der Schweiz, sich im Rahmen der am 29. Mai 2024 eröffneten Ausschreibung für den ERC Advanced Grant 2024 auf europäischer Ebene zu messen.

Der ETH-Rat begrüsst die Entscheidung der Europäischen Kommission, die über das, was im Common Understanding vorgesehen war, hinausgeht. Er freut sich, dass der aktuelle Fortschritt bei den Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU es ermöglicht, die Übergangsregelung auf die drei ERC-Aufrufe 2025 zu verlängern, die in der zweiten Hälfte 2024 eröffnet werden. Dies ist eine positive Entwicklung im Hinblick auf eine Assoziierung der Schweiz an Horizon Europe und eine ausgezeichnete Nachricht für den Wissenschaftsstandort Schweiz und Europa.

Der ETH-Rat befürwortet es, dass die möglichst baldige Assoziierung an Horizon Europe weiterhin das wichtigste Ziel der Schweizer Regierung ist.