FIT for the Future: Organisationsentwicklung im ETH-Bereich
Der ETH-Rat arbeitet derzeit an der Organisationsentwicklung des ETH-Bereichs, um diesen fit für die Zukunft zu machen und eine optimale Organisation und Struktur zu finden. Der ETH-Bereich soll damit für aktuell dringliche und zukünftige Herausforderungen besser gerüstet zu sein. Das Ziel ist es, ein System zu schaffen, in dem die herausragenden Kapazitäten der Institutionen des ETH-Bereichs genutzt werden können, um Lösungen für die grossen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit zu finden.
Aktualisiert am 23. Oktober 2025
Die Schweiz steht vor grossen Herausforderungen. Der ETH-Bereich muss sich deshalb organisatorisch so aufstellen, dass er möglichst agil und flexibel agieren kann, um grosse neue Themen wie Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Gesundheit oder auch Energie- und Umweltfragen rasch anzugehen. Durch eine zukunftsgerichtete Anpassung der Organisation und der Struktur des ETH-Bereichs sollen die Zusammenarbeit unter den Institutionen gestärkt, Synergien genutzt und administrative Hindernisse vermieden werden. Dies ermöglicht Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung einen einfacheren Zugang zu den Institutionen des ETH-Bereichs und stärkt die Zusammenarbeit mit ihnen weiter.
Stand der Arbeiten und nächste Schritte
Das Projekt befindet sich aktuell in der zweiten Phase, der sogenannten Design-Phase, die sich hauptsächlich um die konkrete Ausgestaltung des Projekts dreht. Der ETH-Rat strebt eine engere Zusammenarbeit und eine verstärkte Koordination im ETH-Bereich an. Dieser soll zukünftig aus drei starken strategischen Pfeilern bestehen: der ETH Zürich, der EPFL und den vier Forschungsanstalten unter einem gemeinsamen Dach. Während die Etablierung dieses dritten Pfeilers inhaltlich breit mitgetragen wird, gibt es aus dem Kreis der Forschungsanstalten Vorbehalte gegenüber der Absicht, als Dach eine gemeinsame Rechtspersönlichkeit vorzusehen.
Der ETH-Rat nimmt diese Rückmeldungen ernst und berücksichtigt sie in seinen strategischen Überlegungen und konzeptionellen Arbeiten. Um den Vorbehalten der Forschungsanstalten zu begegnen, lässt der ETH-Rat aktuell einen alternativen Weg erarbeiten. Dieser soll aufzeigen, wie das gemeinsam beschlossene Ziel erreicht und die Zusammenarbeit der Forschungsanstalten verbindlich gestärkt werden kann, ohne zwingend die Zusammenführung unter einer Rechtspersönlichkeit vorzusehen.
An seiner Sitzung vom 17./18. September 2025 hat der ETH-Rat einen ersten Alternativvorschlag der Direktorin und der Direktoren der vier Forschungsanstalten diskutiert. Er hat sie beauftragt, diesen weiter auszuarbeiten und zu konkretisieren. Voraussichtlich Ende Jahr wird der ETH-Rat entscheiden, mit welcher bzw. welchen Varianten er die Anhörung im ETH-Bereich durchführen möchte. Bestätigt wurde weiter die Absicht, die Präsenz in der Romandie mit einer «Digital Unit» zu stärken sowie die Standorte und Brands der Forschungsanstalten, die von grossem Wert und bei den Stakeholdern sehr bekannt sind, beizubehalten.
An seiner Sitzung vom 4./5. Dezember 2024 hatte der ETH-Rat einen Richtungsentscheid gefällt und Aufträge zur weiteren Umsetzung im Jahr 2025 erteilt. Weiterhin tauscht sich der ETH-Rat mit verschiedenen Stakeholdern aus. Dazu gehören neben der Politik auch Partnerorganisationen der Forschungsanstalten und Hochschulen, Wirtschaftsverbände, Standortkantone und Behörden. Bevor der ETH-Rat abschliessend strategisch entscheidet, welche Option er dem Bundesrat zur Umsetzung beantragen möchte, wird er nebst einer Anhörung im ETH-Bereich eine Ämterkonsultation durchführen. Falls es neben neuen Formen der Zusammenarbeit auch zu einer Strukturanpassung kommen sollte, wird der ETH-Rat dem Bundesrat einen Antrag zur Einleitung eines entsprechenden Rechtsetzungsverfahrens stellen, bei dem das Parlament das letzte Wort hat.
Zeitplan und Meilensteine
ab Herbst 2023
- Ausarbeitung und weitere Konkretisierung der Optionen für die Zusammenarbeit
- Austausch mit Stakeholdern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft
2024
- August bis Oktober: Vorkonsultation im ETH-Bereich (siehe Zusammenfassung der Ergebnisse im Bericht der Firma Interface)
- Dezember: Richtungsentscheid ETH-Rat
2025/2026
- Anhörung im ETH-Bereich sowie Ämterkonsultation
- Beschluss ETH-Rat
2026/2027
- Antrag an Eigner bzw. Bundesrat, danach gegebenenfalls Rechtsetzungsverfahren