Der ETH-Rat freut sich über die Fortschritte im Hinblick auf eine Assoziierung an die EU-Programme

Der ETH-Rat begrüsst den veröffentlichten Abkommenstext für die EU-Programme. Dieser wurde im Rahmen des Gesamtpakets der Bilateralen III zwischen der Schweiz und der EU ausgehandelt. Er freut sich, dass mit der Gutheissung des EU-Programmabkommens durch den Bundesrat die Aussicht auf eine vorläufige Assoziierung am Horizon-Paket ab der im November 2025 vorgesehenen Unterzeichnung besteht.

Der ETH-Rat begrüsst die Entwicklung stabiler Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU, dank denen günstige Bedingungen für die Institutionen des ETH-Bereichs sowie die gesamte Schweizer Forschungs- und Bildungslandschaft sichergestellt werden können. Das Gesamtpaket der Bilateralen III sichert unter anderem den Grundsatz der Personenfreizügigkeit, welcher die Anziehung der talentiertesten Forscherinnen und Forscher sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erlaubt, die für das gute Funktionieren der Forschungs- und Bildungsinstitutionen notwendig sind. Zudem verstärkt die Assoziierung der Schweiz an die EU-Programme Horizon Europe, Euratom, ITER und Digital Europe die internationale wissenschaftliche und industrielle Zusammenarbeit auf Spitzenniveau. Erasmus+ bietet Studierenden und Akteuren im Bildungs- und Jugendbereich die Möglichkeit, Kooperationen auf europäischer Ebene zu entwickeln und interkulturelle Kompetenzen zu erwerben, die auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind. Die Beteiligung am Forschungsprogramm im Gesundheitsbereich (heute EU4Health) ermöglicht schliesslich auch die Entwicklung von Kooperationen im Bereich der Krisenvorsorge, von denen die Forschung, die Wirtschaft und die Schweizer Bevölkerung profitieren.

Mit der am 2. April erfolgten Paraphierung des EU-Programmabkommens besteht die Aussicht auf eine Assoziierung an Horizon Europe, Euratom und Digital Europe rückwirkend per 1. Januar 2025 ab der im November 2025 vorgesehenen Unterzeichnung des Abkommens. Der ETH-Rat begrüsst das Erreichen dieses Meilensteins.

Der ETH-Rat freut sich daher, dass die Assoziierung an die EU-Programme gemäss den Zielen des Bundesrats vorankommt und dass dank der Übergangslösung die Forschenden sowie die Innovatorinnen und Innovatoren in der Schweiz sich an praktisch allen Projektausschreibungen von Horizon Europe und des Euratom-Programms sowie an einem Teil der Ausschreibungen von Digital Europe beteiligen können.

Der ETH-Rat begrüsst die nachhaltige Fortführung der bilateralen Beziehungen mit der EU dank den Bilateralen III, um eine langfristige Assoziierung der Schweiz an den EU-Programmen sicherzustellen. Die internationalen Kooperationen im Rahmen der EU-Programme sind von vorrangiger Bedeutung für den ETH-Bereich.

Das EU-Programmabkommen (EU Programmes Agreement, EUPA) regelt die Teilnahme der Schweiz an EU-Programmen, namentlich Horizon Europe, Euratom, ITER, Digital Europe, Erasmus+ und EU4Health. Das EU-Programmabkommen tritt erst mit der Ratifizierung des Gesamtpakets Schweiz-EU in Kraft. Es kann jedoch vorgezogen angewendet werden und ermöglicht damit eine vorläufige Assoziierung der Schweiz an Horizon Europe, am Euratom-Programm und am Digital Europe Programme rückwirkend ab 2025 sowie an ITER ab 2026 und Erasmus+ ab 2027. Dazu muss die Unterzeichnung des EUPA bis im November 2025, mit anderen Worten vor jener der anderen Elemente des Gesamtpakets Schweiz-EU erfolgen. Für die Ratifizierungsverfahren bleibt das EUPA aber trotzdem Teil dieses Pakets. Vgl. Medienmitteilung vom 2. April: Schweiz und EU paraphieren das Programmabkommen.

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