Der ETH-Bereich aussert sich mit dieser Stellungnahme ausschliesslich zu einem Teilaspekt der Vorlage, der den ETH-Bereich ais BFI-Akteur unmittelbar betrifft: der Zulassungserleichterung für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehorige.
Der ETH-Rat und die lnstitutionen des ETH-Bereichs begrüssen es sehr, dass mit der vorgesehenen Anpassung von Art. 21 des Auslander- und lntegrationsgesetzes (AIG) sowie den bereits in Kraft getretenen Massnahmen auf administrativer Ebene der Zugang zum Arbeitsmarkt für in der Schweiz ausgebildete Personen aus Drittstaaten erleichtert wird.
Die vollständige Stellungnahme des ETH-Rates finden Sie im nachstehenden PDF-Dokument.
Die Stellungnahme wurde ursprünglich auf Deutsch verfasst.