Verdreifachung der Studiengebühren für ausländische Studierende, die zum Zweck des Studiums in die Schweiz ziehen

An seiner Sitzung vom 10./11. Juli 2024 spricht sich der ETH-Rat für eine Verdreifachung der Studiengebühren aus für ausländische Bachelor- und Masterstudierende, die zum Zweck des Studiums an der ETH Zürich oder der EPFL in die Schweiz ziehen. Er berücksichtigt damit die klaren Voten und Abstimmungsresultate zu diesem Thema im Parlament. In dem seit zwei Jahren laufenden Organisationsentwicklungsprojekt «FIT for the Future» verabschiedete der ETH-Rat die Dokumente für eine interne Vorkonsultation im ETH-Bereich, deren Ergebnisse eine der Grundlagen für Richtungsentscheide Ende 2024 bilden werden.

Verdreifachung der Studiengebühren für Bildungsausländer/-innen

Der ETH-Rat beabsichtigt, die Studiengebühren für ausländische Studierende, die zum Zweck des Studiums in die Schweiz ziehen, zu verdreifachen. Mit dieser Gebührenerhöhung trägt er dem klar geäusserten Willen des Eidgenössischen Parlaments Rechnung und bietet Hand für eine rasch umsetzbare Lösung. Die Entscheidung des ETH-Rats vom März, von einer solchen Erhöhung abzusehen, gründete damals in der Bedeutung der Internationalität und Fähigkeit, die besten Talente anzuziehen. Dies bleiben für den ETH-Rat wichtige Aspekte. Dank Begleitmassnahmen soll daher ein Studium an einer ETH für hoch talentierte, aber finanzschwache internationale Studentinnen und Studenten weiterhin möglich sein. Damit die Einnahmen aus den Studiengebühren durch die Teuerung nicht mehr entwertet werden, schlägt der ETH-Rat zudem eine Anbindung aller Studiengebühren an den Landesindex der Konsumentenpreise vor. Diese Massnahmen werden dazu beitragen, dass der ETH-Bereich die hohe Qualität der Lehre aufrechterhalten kann. Die Verdreifachung der Studiengebühren soll per Herbstsemester 2025 eingeführt werden. Im Rahmen einer Übergangregelung sollen bereits immatrikulierte Studierende ihr Bachelor- oder ihr Masterstudium ohne Gebührenerhöhung abschliessen können. Der ETH-Rat führt nun eine Anhörung im ETH-Bereich sowie eine Ämterkonsultation durch. Darauf basierend entscheidet er definitiv an seiner Sitzung vom 4./5. Dezember 2024.

FIT for the Future: Organisationsentwicklung des ETH-Bereichs

Der ETH-Rat und die sechs Institutionen des ETH-Bereichs haben gemeinsam im Rahmen des Projekts «FIT for the Future: Organisationsentwicklung des ETH-Bereichs» acht Ziele definiert, welche erreicht werden sollen. Im Hinblick auf einen Richtungsentscheid Ende 2024 wird der ETH-Rat eine interne Vorkonsultation bei den Institutionen des ETH-Bereichs inklusive der mitwirkungsberechtigten internen Stellen durchführen. Der Präsident des ETH-Rats plant, die Institutionen nach Zustellung der Konsultationsunterlagen zu besuchen, um über das weitere Vorgehen zu informieren und sich über inhaltliche Fragen auszutauschen. Die Ergebnisse werden in einem konsolidierten Kurzbericht aus den Rückmeldungen der Institutionen des ETH-Bereichs zusammengefasst. Der ETH-Rat wird anschliessend zukunftsgerichtete Richtungsentscheide bezüglich Prozesse, Organisation und Struktur des ETH-Bereichs treffen.

 

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Leiter Kommunikation

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