Kernaufgaben ETH-Rat
Der ETH-Rat ist verantwortlich für die strategische Führung des ETH-Bereichs und übernimmt die Aufsicht über dessen Institutionen.
Strategisches Führungsorgan des ETH-Bereichs
Der ETH-Rat bestimmt die Strategie des ETH-Bereichs im Rahmen des Leistungsauftrags, vertritt den ETH-Bereich gegenüber Politik und Behörden des Bundes, erlässt Vorschriften über das Controlling, führt das strategische Controlling durch, genehmigt die Entwicklungspläne der Institutionen des ETH-Bereichs, überwacht ihre Verwirklichung und übt die Aufsicht über den ETH-Bereich aus (Art. 25 ETH-Gesetz). Er schliesst mit den beiden ETH und den vier Forschungsanstalten Zielvereinbarungen ab und teilt, gestützt auf die Budgetanträge der Institutionen, die Bundesmittel zu. Ihm obliegen zudem Wahlgeschäfte, und er bereitet Wahlen vor: Er stellt dem Bundesrat Antrag zur Wahl der Präsidenten der beiden ETH sowie der Direktoren der vier Forschungsanstalten, wählt die übrigen Mitglieder der Schulleitung der beiden ETH und ernennt die übrigen Direktionsmitglieder der vier Forschungsanstalten. Schliesslich ernennt er, auf Antrag der Präsidenten der beiden ETH, die Professorenschaft.
Aufsichtsorgan über die Institutionen des ETH-Bereichs
In Ergänzung zu seiner strategischen Führungsaufgabe nimmt der ETH-Rat im ETH-Bereich die Aufsichtsfunktion mit folgenden Instrumenten wahr: periodisches Reporting der Institutionen über die Ressourcen (Finanzen, Personal, Immobilien), jährliche Berichterstattung der Institutionen über den Stand der Auftragserfüllung gemäss Zielvereinbarung, jährliche Gespräche zwischen dem ETH-Rat und den Institutionen (so genannte Dialog-Meetings) im Rahmen des strategischen Controllings sowie Berichte der Institutionen im Rahmen ihrer Risikomanagementsysteme. Ferner bewertet das Interne Audit des ETH-Rats die Risikomanagementprozesse, das interne Kontrollsystem sowie die Governance-Prozesse der Institutionen und erstattet darüber dem ETH-Rat, insbesondere dessen Auditausschuss, Bericht.
Arbeitsweise des ETH-Rats
Der ETH-Rat nimmt seine strategische Führungs- und Aufsichtsaufgabe unter der Leitung des Präsidenten gestützt auf eine in der Rechtssammlung des Bundes publizierte Geschäftsordnung wahr. Der Präsident wird vom Vizepräsidenten, den weiteren Ratsmitgliedern und dem Stab sowie dem Internen Audit des ETH-Rats unterstützt. In der Regel hält der ETH-Rat fünf ein- bis zweitägige Sitzungen pro Jahr ab. Inhaltliche Schwerpunkte der Sitzungen bilden Strategie- und Budgetdiskussionen, das beschriebene Controlling und Reporting, Wahlvorschläge an den Bundesrat, Wahl von Professorinnen und Professoren sowie Wahl oder Ernennung von Persönlichkeiten für die Leitungsgremien der sechs Institutionen. Für die jährlichen Dialog-Meetings mit den Institutionen des ETH-Bereichs setzte er zusätzlich sieben Tage ein. Ferner finden zweimal pro Jahr Eignergespräche zwischen dem Präsidenten des ETH-Rats, den Vorstehern der zuständigen Departemente, dem Generalsekretär des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung, dem Staatssekretär für Bildung, Forschung und Innovation und dem Leiter der Eidgenössischen Finanzverwaltung statt. Der Präsident des ETH-Rats zeichnet zudem für periodische Einzelgespräche mit den Präsidenten der Hochschulen und den Direktoren der Forschungsanstalten verantwortlich, in denen diese über die strategische Entwicklung ihrer Institution berichten.