Ausschüsse

Gestützt auf Artikel 18 seiner Geschäftsordnung hat der ETH-Rat zwei Ausschüsse eingerichtet, einen Auditausschuss (Audit Committee) und einen Geschäftsausschuss (Executive Committee).  

Auditausschuss

Der Auditausschuss unterstützt den ETH-Rat bei der Finanzaufsicht sowie bei der Überwachung des Risikomanagements, des internen Kontrollsystems und der Revisionstätigkeit. Er setzt sich in der Regel aus drei von der Geschäftsführung unabhängigen Mitgliedern des ETH-Rats zusammen, kann jedoch auch weitere Personen mit beratender Stimme beiziehen. Der Leiter des Internen Audits und der Leiter des Stabsbereichs Finanzen des ETH-Rats nehmen an den Sitzungen teil. Der Auditausschuss wird geleitet von Cornelia Ritz Bossicard, Mitglied des ETH-Rats.

Geschäftsausschuss

Der Geschäftsausschuss bereitet im Auftrag des ETH-Rats strategische Varianten für ausgewählte Traktanden zuhanden des ETH-Rats vor und unterstützt den ETH-Rat bei der Besetzung von Spitzenpositionen, bei Personalgeschäften (Anstellungsbedingungen, jährliche Lohnmassnahmen, berufliche Vorsorge) und in der Pflege der Kontakte mit den Sozialpartnern. Der Geschäftsausschuss setzt sich aus dem Präsidenten des ETH-Rats, den Präsidenten der ETH Zürich und der EPFL sowie Vertretungen der Forschungsanstalten und der Hochschulversammlungen der beiden ETH zusammen. Er wird geleitet von Prof. Dr. Michael Hengartner, Präsident des ETH-Rats.