Finanz- und Investitionsplanung ETH-Bereich
Die Kernaufgaben des ETH-Rats betreffen die längerfristige Finanz- und Investitionsplanung, die Zuteilung der von den Eidgenössischen Räten bewilligten Mittel für die beiden ETH und die vier Forschungsanstalten, die Budgetvorgaben sowie die Erstellung des konsolidierten Voranschlags und der konsolidierten Rechnung des ETH-Bereichs.
Im Rahmen der Erarbeitung der Strategischen Planung ermittelt der ETH-Rat den für die Umsetzung der strategischen Ziele und Vorhaben notwendigen Finanzbedarf. Bei der Vorbereitung der strategischen Ziele (bis 2016: Leistungsauftrag) des Bundesrats für den ETH-Bereich, wird der der ETH-Rat einbezogen und die beiden ETH sowie die Forschungsanstalten angehört. Gestützt auf die rollende Budgetierung und Finanzplanung des Bundes, die strategischen Ziele des Bundesrats für den ETH-Bereich und den Zahlungsrahmen (einschliesslich der Jahrestranchen), und unter Beachtung der Weisungen des Bundesrats, des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) und des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) reicht der ETH-Rat jährlich die Budget- und Finanzplanzahlen an das WBF ein.
Mittelzuteilung und Budgetvorgaben
Gestützt auf die Vorgaben der strategischen Ziele des Bundesrats und auf den Zahlungsrahmen schliesst der ETH-Rat mit den beiden ETH und den vier Forschungsanstalten Zielvereinbarungen für die Dauer von vier Jahren ab und teilt die Bundesmittel zu. Er stützt sich dabei insbesondere auf die Budgetanträge der beiden ETH und der vier Forschungsanstalten. Die jährlichen Mittelzuteilungen sind auf die von den Eidgenössischen Räten bewilligten Zahlungskredite abzustimmen.
Unter Berücksichtigung der geplanten Aufwendungen und Investitionen für die Immobilien initialisiert der ETH-Rat mit den Budgetweisungen den jährlichen Budgetierungsprozess. Die Weisungen geben den beiden ETH und den vier Forschungsanstalten den materiellen und formellen Rahmen vor, in dem sie ihre Budgets bzw. die Erfolgs-, Investitions- und Geldflussrechnungen zu erstellen haben.
Voranschlag und Rechnung
Der ETH-Rat erstellt für den ETH-Bereich den jährlichen konsolidierten Voranschlag und die jährliche konsolidierte Rechnung mit Bilanz und Erfolgsrechnung nach IPSAS.
Der ETH-Rat stellt dem WBF zuhanden des Bundesrats Antrag zu Voranschlag und Rechnung.
Die Eidgenössische Finanzverwaltung und der ETH-Bereich schliessen eine Tresorerievereinbarung ab. Der Zahlungsverkehr des ETH-Bereichs erfolgt über Konten bei privat- oder öffentlich-rechtlichen Finanzinstituten.