ETH-Bereich investiert mehr in Massnahmen zu Chancengleichheit

An seiner Sitzung vom 18./19. Mai nahm der ETH-Rat Kenntnis von der Berichterstattung zu den Massnahmen zur Förderung der Chancengleichheit. Die Zielwerte zu den dazugehörigen Finanzausgaben sind von den Institutionen des ETH-Bereichs übertroffen worden. Diese Berichte werden alle zwei Jahre dem ETH-Rat vorgelegt. Der ETH-Rat verabschiedete Prof. Gian-Luca Bona, langjähriger Empa-Direktor und ETH-Ratsmitglied, welcher Ende Mai in den Ruhestand tritt. Zudem beriet der ETH-Rat über das externe Gutachten zur Verfahrensordnung der ETH Zürich bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten in der Forschung. Das Gutachten kam zum Schluss, dass in den Vorprüfungsverfahren keine Anzeichen für gravierende Pflichtverletzungen oder gar Willkür vorlagen.

Berichterstattung zu den Massnahmen zur Förderung der Chancengleichheit

Im Jahr 2021 verabschiedete der ETH-Rat die Gender-Strategie 2021–2024, mit der das Geschlechterverhältnis innerhalb des ETH-Bereichs verbessert und die Chancengleichheit von Frau und Mann gefördert werden soll. Im Rahmen dieser Strategie haben die Institutionen des ETH-Bereichs seit 2021 die Zielvorgabe, 0,5 % des jährlichen Finanzierungsbeitrages des Bundes für geeignete Massnahmen aufzuwenden (2020 waren es 0,4 %). In der zweijährlichen Berichterstattung der sechs Institutionen wird ersichtlich, dass der Zielwert mit 0,89 % übertroffen wurde. Der grösste Teil der Aufwendungen entfiel auf die Laufbahn­entwicklung für Frauen auf allen Karrierestufen, wofür im Jahr 2021 rund 16 Millionen Franken investiert wurden. Weitere wichtige Ausgabeposten waren die Kosten für Einrichtungen der Kinderbetreuung sowie Massnahmen zur Verankerung der Chancengleichheit in den Institutionen des ETH-Bereichs.

Verabschiedung von Empa-Direktor Gian-Luca Bona                 

Der ETH-Rat verabschiedete Gian-Luca Bona, langjähriger Direktor der Empa und Mitglied des ETH-Rats, welcher Ende Mai auch an der ETH Zürich und EPFL als Professor emeritiert wird. Gian-Luca Bona trat die Position als Direktor der Empa (Eidg. Materialprüfungs- und Forschungsanstalt) im Jahre 2009 an und entwickelte diese zu einem führenden Forschungsinstitut für Materialforschung und innovative Technologien. Durch sein vielseitiges Engagement in der Forschung und Industrie stärkte er die Empa als Innovationsmotor für Wirtschaft und Gesellschaft. Gerade der Fokus, nachhaltige Lösungen für die Herausforderungen der Industrie zu finden, zeichnet die Empa aus. Das Wissen aus der Empa-Forschung wird dank zahlreichen Partnerschaften mit Industrie und Wirtschaft in marktfähige Innovationen überführt.

Gian-Luca Bona begann seine Karriere im IBM Forschungslabor Rüschlikon, nachdem er an der ETH Zürich in Physik doktoriert hatte. Als Forschungsmanager und später Departementsleiter im IBM Forschungslabor in San Jose, Kalifornien, leitete er den Bereich Science and Technology und zeichnete für zahlreiche Forschungs- und Entwicklungs­projekte verantwortlich. Im Dezember 2018 wählte ihn der Bundesrat in den ETH-Rat als Vertreter der vier Forschungsanstalten PSI, WSL, Empa und Eawag. Seine Nachfolgerin Tanja Zimmermann wird die Stelle als Direktorin der Empa am 1. Juni 2022 antreten. 

Verabschiedung des ehemaligen Präsidenten der ETH Zürich, Lino Guzzella

Prof. Lino Guzzella, zurzeit ordentlicher Professor für Thermotronik am Departement für Maschinenbau und Verfahrenstechnik, wird Ende Januar 2023 in den Ruhestand treten. Er war Instituts- und Departementsvorsteher und hat als Rektor (2012–2014) sowie als Präsident (2015–2018) die ETH Zürich stark geprägt. Unter seiner Führung konnte die ETH Zürich ihre internationale Vernetzung und Anerkennung als führende Hochschule in einem zunehmenden Wettbewerb weiter stärken.

Externes Gutachten zur Verfahrensordnung an der ETH Zürich bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten in der Forschung

Die Schulleitung der ETH Zürich stellte dem ETH-Rat den Antrag, ein externes Gutachten einzuholen, inwiefern sich die ETH Zürich in den letzten Jahren bezüglich sogenannter «Vorprüfungsverfahren» an ihre Verfahrensordnung bei Verdacht auf Fehlverhalten in der Forschung gehalten habe. Zu begutachten war ausschliesslich die Frage, inwiefern das Verfahrensrecht der ETH Zürich bei den sogenannten Vorprüfungsverfahren eingehalten wurde. Es ging nicht darum, einzelne Vorprüfungsverfahren im Nachhinein materiell nochmals zu überprüfen. Die Gutachterinnen und Gutachter kamen in ihrem Bericht zum Schluss, dass in den Vorprüfungsverfahren an der ETH Zürich keine Anzeichen für gravierende Pflichtverletzungen oder gar Willkür vorlagen. Die zuständigen Stellen haben stets mit den besten Absichten und im Bestreben gearbeitet, Konflikte möglichst direkt mit den involvierten Personen zu lösen. Ebenso wenig fanden sich Anhaltspunkte für Befangenheiten, Interessenkonflikte oder Genderdiskriminierungen. Hingegen sind teilweise Abklärungen vorgenommen worden, die darüber hinausgehen, was die derzeit geltende Verfahrensordnung vorsieht. Damit verbunden machte das Gremium aus Expertinnen und Experten Verbesserungspotenzial an den geltenden Regeln und Abläufen aus. Die ETH Zürich ist bestrebt, ihre Prozessabläufe kontinuierlich zu verbessern, und wird darauf ausgerichtet, die Empfehlungen im Gutachten umsetzen. Der ETH-Rat begrüsst dies und würdigt gleichzeitig die grossen Fortschritte, die in den letzten Jahren bei der Verbesserung der verschiedenen Verfahren von der Schulleitung der ETH Zürich bereits erzielt wurden. Nähere Informationen finden sich unter folgendem Link: https://ethrat.ch/de/externes-gutachten-vorpruefungsverfahren-wiss-integritaet-eth-zuerich/

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