Prof. Dr. Eftychia Vayena neues Mitglied der Schulleitung der ETH Zürich
Auf Antrag des Präsidenten der ETH Zürich, Prof. Dr. Joël Mesot, ernennt der ETH-Rat Prof. Dr. Eftychia (Effy) Vayena zum neuen Mitglied der Schulleitung der ETH Zürich. Sie tritt am 1. Januar 2026 die Nachfolge von Prof. Dr. Vanessa Wood als Vizepräsidentin für Wissenstransfer und Wirtschaftsbeziehungen an.
Effy Vayena ist eine der weltweit führenden Expertinnen im Zusammenhang mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen sowie Datengovernance und Governance neuer Technologien allgemein. Für ihre Arbeiten erhielt sie zahlreiche Auszeichnungen. Effy Vayena ist seit 2017 ordentliche Professorin für Bioethik an der ETH Zürich. Sie verfügt über sehr breite Erfahrungen in nationalen und internationalen Kooperationen und war bereits in verschiedenen universitären und nicht-universitären Funktionen und Gremien in der Schweiz und international tätig.
Organisationsentwicklung im ETH-Bereich: ETH-Rat lässt weitere Varianten ausarbeiten
Der ETH-Rat strebt eine engere Zusammenarbeit und eine verstärkte Koordination im ETH-Bereich an. Dieser soll inskünftig aus drei starken strategischen Pfeilern bestehen: der ETH Zürich, der EPFL und den vier Forschungsanstalten unter einem gemeinsamen Dach. Während die Etablierung dieses dritten Pfeilers inhaltlich breit mitgetragen wird, gibt es aus dem Kreis der Forschungsanstalten Vorbehalte gegenüber der Absicht, als Dach eine gemeinsame Rechtspersönlichkeit vorzusehen.
Der ETH-Rat nimmt diese Rückmeldungen sehr ernst und berücksichtigt sie in seinen strategischen Überlegungen und konzeptionellen Arbeiten. Um den Vorbehalten der Forschungsanstalten zu begegnen, lässt der ETH-Rat aktuell einen alternativen Weg erarbeiten. Dieser soll aufzeigen, wie das gemeinsam beschlossene Ziel erreicht und die Zusammenarbeit der Forschungsanstalten verbindlich gestärkt werden kann, ohne zwingend die Zusammenführung unter einer Rechtspersönlichkeit vorzusehen. Nun hat der ETH-Rat einen ersten Alternativvorschlag der Direktorin und der Direktoren der vier Forschungsanstalten diskutiert. Er hat sie beauftragt, diesen weiter auszuarbeiten und zu konkretisieren. Voraussichtlich Ende Jahr wird der ETH-Rat entscheiden, mit welcher bzw. welchen Varianten er die Anhörung im ETH-Bereich durchführen möchte. Bestätigt wurde weiter die Absicht, die Präsenz in der Romandie mit einer «Digital Unit» zu stärken sowie die Standorte und Brands der Forschungsanstalten, die von grossem Wert und bei den Stakeholdern sehr bekannt sind, beizubehalten.
Der ETH-Rat unterstützt die Bilateralen III
Der ETH-Rat unterstützt das Ziel des Bundesrates, den bilateralen Weg mittels des verhandelten Abkommenpakets weiterzuverfolgen. Er hat sich im Rahmen der Vernehmlassung entsprechend eingebracht (s. Stellungnahme vom 10. September). Durch das Gesamtpaket der Bilateralen III wird die wissenschaftliche und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der EU gestärkt. Stabile und geregelte Beziehungen mit der EU sind essenziell, um die wissenschaftliche Exzellenz zu erhalten, die Innovation zu fördern und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz weiter zu verbessern. Das Paket der Bilateralen III bietet einen harmonisierten Rechtsrahmen, der für die akademische Zusammenarbeit, die Mobilität von Talenten und die Investitionen in die grenzüberschreitende Forschung unabdingbar ist.
Lohngleichheitsanalyse im ETH-Bereich
Im Jahr 2025 führte ein externes Beratungsunternehmen bei den Institutionen des ETH-Bereichs eine Analyse der Lohngleichheit durch. Gemäss deren Resultaten gibt es keine statistisch relevanten Differenzen bei den Löhnen zwischen den Geschlechtern. Damit wurde die Analyse der Lohngleichheit aus dem Jahr 2020/ 2021 bestätigt. Dieses erfreuliche Ergebnis zeigt, dass im ETH-Bereich die Chancengleichheit und der Grundsatz «gleicher Lohn für gleiche Arbeit» umgesetzt wird. Die Institutionen des ETH-Bereichs lassen periodisch eine Lohngleichheitsanalyse durchführen.