Das EUPA-Abkommen und die entsprechenden Protokolle bilden ein wichtiges Element der Bilateralen III und gewährleisten eine Assoziierung der Schweiz an den grössten und renommiertesten Programmen zur Förderung von Forschung, Innovation und Bildung weltweit. Der ETH-Rat begrüsst diese Etappe in der Stabilisierung der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU.
Die Schweiz kann somit wieder mit den Mitgliedstaaten und den anderen assoziierten Drittstaaten mitdiskutieren, um die Ausrichtung der auf europäischer Ebene bis Ende 2027 unterstützten Projekte zu bestimmen und den Rahmen der nächsten EU-Programme ab 2028 zu definieren. Die Schweizer Forscherinnen und Forscher sowie Innovatorinnen und Innovatoren können nicht nur an praktisch allen Möglichkeiten von Horizon Europe, Euratom und Digital Europe teilnehmen, sie geniessen auch einen umfassenden Zugang zu den Projektausschreibungen der strategischen Bereiche (künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Kommunikation und Netzwerke sowie Raumfahrt). Sie können künftig Projekte leiten und koordinieren, die direkt durch die EU finanziert werden.
Mit dieser Unterzeichnung erhält die Schweiz den Status eines assoziierten Drittstaates an den EU-Programmen und sichert sich eine rückwirkende Assoziierung an Horizon Europe, Euratom und Digital Europe per 1. Januar 2025 sowie die Assoziierung an ITER ab 2026 und Erasmus+ ab 2027.
Der ETH-Rat freut sich, dass die Assoziierung an den EU-Programmen nun bestätigt ist. Er ruft jedoch in Erinnerung, dass die Assoziierung an den nächsten Programmen der EU ab 2028 nur möglich ist, wenn die Bilateralen III vom Parlament und von der Schweizer Bevölkerung unterstützt werden.
Eine Assoziierung an den EU-Programmen ist ergänzend zu den Schweizer Förderinstrumenten ein zentrales Element, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz sicherzustellen. Der ETH-Rat ist überzeugt, dass die Stärkung stabiler Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU dank den Bilateralen III es ermöglichen wird, günstige Bedingungen für die Institutionen des ETH-Bereichs sowie für die gesamte Schweizer Forschungs- und Bildungslandschaft sicherzustellen.