Der ETH-Rat und die Institutionen des ETH-Bereichs begrüssen die Anpassungen in der Akkreditierungsverordnung HFKG zum Thema Geltungsdauer der Akkreditierung. Nach Ansicht des ETH-Bereichs müssen die Leitlinien aber grundsätzlich überarbeitet werden. Ihnen sollte ausschliesslich der Status einer Empfehlung zukommen.