Der ETH-Bereich umfasst die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen ETH Zürich und EPFL, die vier Forschungsanstalten PSI, WSL, Empa und Eawag sowie unabhängige Beschwerdeorgane.
Der ETH-Bereich umfasst die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Zürich (ETH Zürich) und Lausanne (EPFL), die vier Forschungsanstalten Paul Scherrer Institut (PSI), die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL), die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) sowie die Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (Eawag). Mit seinen zahlreichen Standorten ist der ETH-Bereich in den Regionen verankert.
Weiter gehören der ETH-Rat als strategisches Führungsorgan und die ETH-Beschwerdekommission als unabhängiges Beschwerdeorgan zum ETH-Bereich.
Der Bund bestimmt im ETH-Gesetz den Zweck der zwei Hochschulen und vier Forschungsanstalten, nämlich
- Studierende und Fachkräfte auf wissenschaftlichem und technischem Gebiet auszubilden und die permanente Weiterbildung zu sichern
- durch Forschung die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu erweitern
- den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern
- wissenschaftliche und technische Dienstleistungen zu erbringen
- Öffentlichkeitsarbeit zu leisten und Forschungsergebnisse zu verwerten.
Im Rahmen der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) 2017−2020 konkretisieren Bundesrat und Parlament die strategischen Ziele (bis 2016: Leistungsauftrag) des Bundesrats für den ETH-Bereich. Der ETH-Rat bestimmt innerhalb dieser Ziele die Strategie für den ETH-Bereich und vertritt diesen gegenüber Politik sowie Behörden des Bundes. Er erstattet regelmässig Bericht über den Stand der Zielerreichung. Die operative Führung liegt im ETH-Bereich bei den beiden ETH und den vier Forschungsanstalten.