Fit für die Zukunft: Organisationsentwicklung im ETH-Bereich
Der ETH-Rat arbeitet derzeit an der Organisationsentwicklung des ETH-Bereichs, um diesen fit für die Zukunft zu machen und eine optimale Organisation und Struktur zu finden. Der ETH-Bereich soll damit für aktuell dringliche und zukünftige Herausforderungen besser gerüstet zu sein. Das Ziel ist es, ein System zu schaffen, in dem die herausragenden Kapazitäten der Institutionen des ETH-Bereichs genutzt werden können, um Lösungen für die grossen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit zu finden.
Die Schweiz steht vor grossen Herausforderungen. Der ETH-Bereich muss sich deshalb organisatorisch so aufstellen, dass er möglichst agil und flexibel agieren kann, um grosse neue Themen wie Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Gesundheit oder auch Energie- und Umweltfragen rasch anzugehen. Durch eine zukunftsgerichtete Anpassung der Organisation und der Struktur des ETH-Bereichs sollen die Zusammenarbeit unter den Institutionen gestärkt werden, Synergien genutzt und administrative Hindernisse vermieden werden. Dies ermöglicht Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung auch einen einfacheren Zugang zu den Institutionen des ETH-Bereichs und stärkt die Zusammenarbeit mit ihnen weiter.
Stand der Arbeiten und nächste Schritte
Der ETH-Rat hat an seiner Sitzung vom 4./5. Dezember 2024 einen Richtungsentscheid gefällt und Aufträge erteilt zur weiteren Umsetzung im Jahr 2025. Weiterhin tauscht sich der ETH-Rat mit verschiedenen Stakeholdern aus. Dazu gehören neben der Politik auch Partnerorganisationen der Forschungsanstalten und Hochschulen, Wirtschaftsverbände, Standortkantone und Behörden. Bevor der ETH-Rat abschliessend strategisch entscheidet, welche Option er dem Bundesrat zur Umsetzung beantragen möchte, wird er eine Anhörung im ETH-Bereich sowie eine Ämterkonsultation durchführen. Falls es neben neuen Formen der Zusammenarbeit auch zu einer Strukturanpassung kommen soll, wird der ETH-Rat dem Bundesrat Antrag zur Einleitung eines entsprechenden Rechtsetzungsverfahrens stellen, bei dem das Parlament das letzte Wort hat.
Zeitplan und Meilensteine
ab Herbst 2023
- Ausarbeitung und weitere Konkretisierung der Optionen für die Zusammenarbeit
- Austausch mit Stakeholdern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft
2024
- August bis Oktober: Vorkonsultation im ETH-Bereich (siehe Zusammenfassung der Ergebnisse im Bericht der Firma Interface)
- Dezember: Richtungsentscheid ETH-Rat
2025/2026
- Anhörung im ETH-Bereich sowie Ämterkonsultation
- Beschluss ETH-Rat
2026/2027
- Antrag an Eigner bzw. Bundesrat, danach gegebenenfalls Rechtsetzungsverfahren
Ziele des Projekts und Richtungsentscheid ETH-Rat
Hintergründe
des Projekts
Aktualisiert am 6. Dezember 2024