Überprüfung der Struktur des ETH-Bereichs
Im Auftrag des Bundesrats und auf Empfehlung internationaler Expertisen prüfen der ETH-Rat und die Institutionen des ETH-Bereichs die aktuelle Struktur des ETH-Bereichs. Das übergeordnete Ziel ist es, die Schweiz für künftige Herausforderungen besser zu rüsten. Derzeit werden drei Optionen für die Zukunft ausgearbeitet.
Der ETH‐Bereich besteht aus der ETH Zürich und der EPFL, sowie den Forschungsanstalten PSI, Empa, WSL und Eawag. Die aktuelle Struktur ist im Laufe der Zeit gewachsen und wurde immer wieder an veränderte Bedürfnisse und Anforderungen angepasst. Die vier Forschungsanstalten sind aus der ETH-Zürich hervorgegangen.
Das PSI entstand 1988 durch die Zusammenlegung des Eidgenössischen Instituts für Reaktorforschung und des Schweizerischen Instituts für Nuklearforschung. Ebenso fusionierten 1989 die Eidgenössische Anstalt für forstliches Versuchswesen (EAFV) und das Institut für Schnee- und Lawinenforschung (SLF) zur WSL. Durch das ETH-Gesetz von 1992 erhielten neben den beiden ETH auch die Forschungsanstalten eine eigene Rechtspersönlichkeit. Seitdem agieren sie als autonome öffentlich-rechtliche Anstalten.
Warum wird die Struktur des ETH-Bereichs überprüft?
Dreissig Jahre nach der letzten Reorganisation stellt sich die Frage, ob die aktuelle Struktur des ETH-Bereichs noch optimal ist oder ob sie wieder an die neuen Bedürfnisse und Anforderungen ausgerichtet werden soll. Mit anderen Worten: Ist der ETH-Bereich in seiner jetzigen Form für die zukünftigen Herausforderungen gerüstet?
Der Bundesrat erteilte dem ETH-Bereich als Teil der Strategischen Ziele 2021–2024 den Auftrag, diese Frage zu beantworten und seine Struktur angesichts des zunehmenden globalen Wettbewerbs sowie der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen zu überprüfen. Der Auftrag basiert auch auf Empfehlungen internationaler Expertisen, die den ETH-Bereich im Rahmen der Zwischenevaluationen in den Jahren 2019 und 2023 evaluiert haben. Die Expertengruppe schlug vor, die Struktur weiterzuentwickeln und den ETH-Bereich an die zukünftigen Anforderungen anzupassen.
Empfehlung 10: Struktur des ETH-Bereichs
«Die durch den ETH-Rat angestossenen Bestrebungen zur Überprüfung der Struktur des ETH- Bereichs werden voll und ganz unterstützt. Derzeit umfasst dieser zwei grosse technische Hochschulen und vier Forschungsanstalten unterschiedlicher Grösse. Diese Bestrebungen sollen für Flexibilität und Agilität sorgen und die Entwicklung des Bereichs auf zukünftige Bedürfnisse ausrichten.»
«Die Expertenkommission wurde vom ETH-Rat über die aktuellen Überlegungen zur Struktur informiert; sie unterstützt die eingeleiteten Anstrengungen. Da die Aufteilung in die vier derzeitigen Forschungsanstalten hauptsächlich historisch bedingt ist, schlagen die Expertinnen und Experten vor, dass der ETH-Rat eine langfristige Vision und Strategie zum künftigen Bedarf an spezifischen Forschungsanstalten entwickelt. Der ETH-Rat soll auch prüfen, wie die künftigen Forschungsanstalten, die sich aus den Überlegungen zur Struktur ergeben werden, Redundanzen vermeiden und mit den anderen Institutionen des ETH-Bereichs noch besser zusammenarbeiten könnten.»
Empfehlung 8: Die interne Struktur des ETH-Bereichs reformieren
- Um rasch auf neue Herausforderungen reagieren zu können, die einzigartige Gelegenheit nutzen, die Struktur des ETH-Bereichs zu reformieren. Der durch den ETH-Rat eingeleitete Prozess muss zu einer echten Änderung gegenüber der heutigen Situation führen. Ein Entscheid sollte vor der nächsten Zwischenevaluation getroffen werden.
- Bei der Definition und Umsetzung dieser Reform ist den folgenden Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Sie muss:
- In erster Linie auf klaren Zielen basieren, die einen Mehrwert für den ganzen ETH-Bereich und die Schweiz bringen, geleitet durch die künftigen Herausforderungen für die Forschung und die transversalen Schlüsselaufgaben, und sich erst in zweiter Linie auf die Struktur konzentrieren.
- Nicht nur die vier Forschungsanstalten, sondern auch die beiden Hochschulen miteinbeziehen, um zu vermeiden, dass neue Einheiten geschaffen werden, die zu Redundanzen führen würden.
- Zu Einheiten von ausreichender Grösse führen, damit der gesamte ETH-Bereich agil bleibt und sich den künftigen Bedürfnissen anpassen kann.
- In einer Art und Weise ausgestaltet sein, dass den Stakeholdern der Forschungsanstalten Dienstleistungen von hoher Qualität geboten werden.
- Zu einer Struktur führen, welche die weitere Zusammenarbeit mit Akteuren innerhalb und ausserhalb des ETH-Bereichs vereinfacht.
- Bürokratie und unnötige indirekte Kosten (Overhead) minimieren.
Meilensteine 2022 und 2023
Basis für die Diskussion zur Weiterentwicklung des ETH-Bereichs ist der Strategische Plan 2025–2028, welcher im Juni 2022 veröffentlicht wurde. Darin definierte der ETH-Rat fünf strategische Schwerpunktthemen, um weiterhin international wettbewerbsfähig zu bleiben und den wichtigsten globalen Herausforderungen zu begegnen. Im Zusammenhang mit den Kernaufgaben und den übergreifenden Schlüsselaufgaben wurden Massnahmen identifiziert, um in den Bereichen Bildung, Forschung sowie Wissens- und Technologietransfer weiterhin Spitzenleistungen zu erzielen.
Mensch und Gesundheit
Die Institutionen des ETH-Bereichs sollen ihre Expertise und bestehenden Kompetenzen in den Bereichen Epidemiologie, personalisierte Gesundheit, Molekularbiologie, Neurowissenschaften, Umwelt- und Agrarwissenschaften sowie Informationswissenschaften ausbauen.
Energie, Klima und ökologische Nachhaltigkeit
Der ETH-Bereich will die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Energiewende, dem Klimawandel und den Auswirkungen des Ressourcen- und Energieverbrauchs durch den Menschen auf die Umwelt angehen. Die Institutionen des ETH-Bereichs beabsichtigen, ihre Bestrebungen anhand dreier Stossrichtungen auszurichten: Energiewende, Netto-null-Emissionen sowie Biodiversität, Klimawandel und Nachhaltigkeit in Bau, Mobilität und Landnutzung.
Verantwortungsvolle digitale Transformation
Dieser Schwerpunkt soll technologische Fortschritte im Zusammenhang mit der Digitalisierung in einen breiteren Kontext einzubetten. Die Entwicklung und die Einführung modernster Algorithmen für maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz sollen ausgebaut werden, vor allem in den Bereichen Energie und Verkehr, Bau- und Infrastruktursektor, Landwirtschaft, Umweltmonitoring und Gesundheit. Dabei zu nennen sind Datenwissenschaften, Softwareentwicklung, Bildverarbeitung, Computerarchitektur und -vernetzung, Computergrafik sowie Kryptografie und Sicherheit.
Fortschrittliche Materialen und Schlüsseltechnologien
Der ETH-Bereich soll die Entwicklung von fortschrittlichen und nachhaltigen Materialen anführen. Entscheidend sind dabei auch Datenwissenschaften, insbesondere künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen. Diese stärken die digitale Fertigung, Advanced Manufacturing, und damit die Schweizer Industrie. Eine weitere Schlüsseltechnologie ist Quantum zur Revolutionierung der Rechentechnik von Computern und der Sensorik.
Engagement und Dialog mit der Gesellschaft
Der ETH-Bereich soll einen proaktiven und offenen Dialog mit der Gesellschaft, Wirtschaft und Politik führen. Ein solcher Dialog trägt dazu bei, Forschung in konkrete Lösungen und Strategien umzusetzen, Wissenschaft und Forschung zu fördern und die junge Generation für MINT-Fächer zu gewinnen.
Darüber hinaus ist die Grundlagenforschung ein Eckpfeiler aller Institutionen des ETH-Bereichs und ein wesentliches Element, das alle Strategischen Schwerpunkte umfasst.
Nach der Diskussion über die Strategie des ETH-Bereichs fand darauf aufbauend der Startschuss für das Projekt zur Überprüfung der Struktur des ETH-Bereichs statt. Der ETH-Rat startete das Projekt «Optimale Organisation und Struktur des ETH-Bereichs» während seiner Klausursitzung im Sommer 2022 und bildete eine Projektgruppe. Diese besteht aus der Direktorin und den Direktoren der vier Forschungsanstalten, den Präsidenten der beiden ETH, sowie aus Vertreterinnen und Vertretern des ETH-Rats. In der ersten Projektphase stand der Fokus auf der Auslegeordnung und Situationsanalyse.
Aktuelle Einschätzung seitens ETH-Rat
Der ETH-Rat erkennt den komplementären Nutzen der unterschiedlichen Institutionen im ETH-Bereich. Die Institutionen arbeiten innerhalb ihres Auftrags effektiv und mit hoher wissenschaftlicher Qualität, stossen aber an Grenzen bei der Bearbeitung von strategischen Themen ausserhalb ihres aktuellen Portfolios oder wenn Koordination und Zusammenarbeit zwischen den Institutionen erforderlich sind. Eine neue Struktur soll zu mehr Flexibilität und Wirkung bei der Umsetzung der strategischen Ziele führen – gerade bei Querschnittsthemen wie Gesundheit, Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Klimawandel und Energie.
Aktueller Stand der Arbeiten
Zurzeit entwickelt eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Direktionen der Forschungsanstalten sowie der Schulleitungen der beiden ETH mehrere Optionen für eine mögliche neue Struktur des ETH-Bereichs. Im Zentrum stehen derzeit folgende drei Optionen:
Die beiden ETH behalten ihre Rechtspersönlichkeit. Die vier Forschungsanstalten werden unter einem Dach und einer Rechtspersönlichkeit zusammengeführt. Sie behalten dabei ihre Namen und existieren als Institute ohne eigene Rechtspersönlichkeit in der neuen Organisationsstruktur weiter. Für digitale Themen wird ein neues, fünftes Institut geschaffen und in die Organisationsstruktur integriert. Geleitet wird die Gesamtinstitution von einem Direktorium mit Direktor/-in (als permanente Funktion oder in Rotation). Die bzw. der Direktor/-in koordiniert und verantwortet die Zusammenarbeit.
Die beiden ETH behalten ihre Rechtspersönlichkeit. Die vier Forschungsanstalten werden unter einem Dach und einer Rechtspersönlichkeit zusammengeführt. Die Grundstruktur wird dabei thematisch neu entlang der strategischen Schwerpunkte des ETH-Bereichs organisiert. Zudem wird ein neuer, zentraler Forschungsbereich für digitale Themen eingeführt. Die Gesamtinstitution wird geleitet durch eine/-n Generaldirektor/-in und Vizedirektor/-innen. Die bzw. der Generaldirektor/-in hat die Gesamtverantwortung für die Institution.
Es findet keine oder nur eine minimale Restrukturierung statt. Es gibt weiterhin mehrere Forschungsanstalten mit je eigener Rechtspersönlichkeit. Eawag und WSL werden möglicherweise zu einem Umweltinstitut zusammengelegt. Ebenso werden thematisch verwandte Aktivitäten zwischen PSI und Empa zusammengeführt und einer der beiden Forschungsanstalten zugeteilt. Gleichzeitig wird der ETH-Bereich potenziell um eine neue Forschungsanstalt mit Fokus auf digitale Themen ausgeweitet. Jede der Forschungsanstalten wird weiter¬hin durch ein eigenes Direktorium mit Direktor/-in und mit separatem Budget geführt.
Die dargelegten drei Optionen sind der Stand der Dinge im Oktober 2023. Sie können in der weiteren Ausarbeitung noch Änderungen erfahren. Die bisherigen Standorte der Institutionen bleiben in allen drei Optionen erhalten.
Nächste Schritte
Zurzeit arbeitet die oben erwähnte Arbeitsgruppe im Auftrag des ETH-Rats an der weiteren Ausarbeitung und Konkretisierung der drei Optionen. Gleichzeitig tauscht sich der ETH-Rat mit verschiedenen Stakeholdern aus. Dazu gehören neben der Politik auch Partnerorganisationen der Forschungsanstalten und Hochschulen, Wirtschaftsverbände, Standortkantone und Behörden. Dadurch wird eine solide Basis für einen Richtungsentscheid geschaffen, der durch den ETH-Rat im Jahr 2024 gefällt werden soll. Bevor der ETH-Rat abschliessend strategisch entscheidet, welche Option er dem Bundesrat zur Umsetzung beantragen möchte, wird er im ETH-Bereich eine interne Konsultation durchführen. Falls es zu einer Strukturanpassung kommen soll, wird der ETH-Rat dem Bundesrat Antrag zur Einleitung eines entsprechenden Rechtsetzungsverfahrens stellen, bei dem das Parlament das letzte Wort hat.
Zeitplan und Meilensteine
ab Herbst 2023
- Ausarbeitung und weitere Konkretisierung der Optionen
- Austausch mit Stakeholdern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft
2024
- Richtungsentscheid ETH-Rat
- interne Konsultation im ETH-Bereich
- anschliessend finaler Beschluss ETH-Rat
- Falls er sich für eine Strukturänderung ausspricht: Ausarbeitung Antrag ETH-Rat an das WBF zuhanden Bundesrat
2024 ff.
- Falls der Bundesrat den Antrag des ETH-Rats unterstützt: Ausarbeitung Rechtserlass durch GS-WBF/SBFI, Ämterkonsultation, Vernehmlassung, Weiterleitung ans Parlament und abschliessender Entscheid
Kontakt
Für weitere Informationen steht Ihnen Gian-Andri Casutt, Leiter Kommunikation, gerne zur Verfügung.
- E-Mail: gian.casutt@ethrat.ch
- Tel.: +41 58 856 86 06