Personal ETH-Bereich

Der ETH-Rat sorgt für eine fortschrittliche, soziale Personalpolitik und für attraktive Anstellungsbedingungen für die verschiedenen Personalkategorien, die national und international konkurrenzfähig sind.

Die Personalpolitik berücksichtigt die Zielsetzungen von Lehre, Forschung und Dienst­leistun­gen, wie sie in der ETH-Gesetzgebung definiert sind. Sie orientiert sich an der Personalpolitik des Bundesrats sowie an der Vereinbarung der Sozialpartner.

Wahlen & Ernennungen

Der ETH-Rat nimmt die in seine Zuständigkeit fallenden Wahlen und Ernennungen vor. Es sind dies: auf Basis der Professurenplanungen die Professorinnen und Professoren der beiden ETH, die Mitglieder der Schulleitungen und die Mitglieder der Direktionen der vier Forschungsanstalten.

Die beiden Schulpräsidenten wie auch die Direktoren bzw. Direktorinnen der vier Forschungsanstalten werden durch den Bundesrat gewählt; der ETH-Rat stellt dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zuhanden des Bundesrats Antrag auf deren Wahl.

Lohnmassnahmen

Der ETH-Rat pflegt mit den Sozialpartnern (Personalverbände) regelmässige Aussprachen über die Anstellungsbedingungen und deren Einhaltung im ETH-Bereich. Dazu gehören auch jährlich stattfindende Verhandlungen über die Lohnmassnahmen im Folgejahr (Betrag für individuelle Lohnerhöhungen, Ausgleich der Teuerung).

Berufliche Vorsorge

Die Mitarbeitenden sind im Vorsorgewerk ETH-Bereich bei der Pensionskasse des Bundes PUBLICA im Beitragsprimat versichert. Unter dem Beitragsprimat versteht man das Pensionskassensystem, bei dem die Leistungen aufgrund der bezahlten Beiträge und Einlagen (auch Vermögenserträge) berechnet werden.

Während die Höhe der Beiträge bekannt ist, lässt sich die Höhe der künftigen Leistungen aufgrund der Anlage- und Inflationsrisiken nicht genau voraussagen.

Die monatlichen Beiträge werden im Vorsorgewerk ETH-Bereich im Verhältnis 36:64 von den Arbeitnehmenden und dem Arbeitgeber getragen. Es besteht die Möglichkeit, freiwillige Sparbeiträge zu leisten, die zu höheren Vorsorge- und Austrittsleistungen führen.